VerbraucherHilfe Bremen e.V.
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Der Begriff Privatinsolvenz ist ein bürokratisch kühler Begriff , der oft einen schicksalhaften Umstand, einer einzelnen Person, einer Familie oder eines rechtlich nicht selbstständigen Menschen beschreibt. Diese können meist am sog. „normalen“ Lebensalltag im Prinzip nicht mehr teilnehmen, da die meisten Rechnungen gar nicht mehr bezahlt werden können. Ausgaben übersteigen dann deutlich das Einkommen. 

Eine absehbare Lösung dieses Umstandes ist nicht in Sicht. Die sog. Zahlungsunfähigkeit ist in diesem Fall gegeben. Früher bezeichnete man dies als Pleite oder Konkurs. Meist meinte man damit ein Unternehmen bzw. einen Unternehmer, dessen finanzielle Situation ein Konkursverfahren verlangte.

Heute ist das auch, unter gewissen Umständen, für eine Person/Familie ohne unternehmerischen Hintergrund, ratsam.

Auf Antrag ist ein „Privatinsolvenzverfahren“ möglich, mit dem Zweck, über einen Zeitraum von 6 Jahren, der Privatperson eine Entschuldung zu ermöglichen. Ebenso soll durch eine dritte unparteiische Instanz, eine geregelte und „gerechte“ Verteilung der restlichen Vermögenswerte und Einkommen an die Gläubiger, in diesem Zeitraum stattfinden. Dadurch wird eine maximal mögliche Tilgung der restlichen Verbindlichkeiten gewährleistet.

Bei Antragstellung und im Privatinsolvenzverfahren sind unbedingt gewisse Auflagen einzuhalten, bürokratische Hürden zu nehmen, Neuverschuldungen zu vermeiden und div. Einkommensvoraussetzungen zu erfüllen.

Lassen Sie sich durch uns beraten.